Erstellung von Energieausweisen Für Wohn-und Nichtwohngebäuden.

Alle Besitzer von Immobilien benötigen laut Gesetz einen Energieausweis.

Beim Verkauf und Vermietung der Immobilie muss der Energieausweis dem Bewerber oder Käufer, vorgelegt werden.

 

Hier unterstützen wir Sie gerne und erstellen Ihnen Ihren speziellen Energieausweis.

Ausweisarten:

Energieausweise nach DIN 4108/4701 oder DIN V 18599 

Für folgende Gebäude:

Zusatzleistung:

Detaillierte Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen mit detaillierter Kostenschätzung.